Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Die Rechtsanwälte der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Universum Film GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.
Dem Anschlussinhaber wird von der Universum Film GmbH vorgeworfen, den Film „Olympus Has Fallen – Die Welt in Gefahr“ illegal über eine sogenannte Internet-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten dem Anschlussinhaber eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern diesen dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 EUR Anwaltskosten und 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung, eine Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhaber beigefügt.
Grundsätzlich empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Außerdem sollte der verlangte pauschale Vergleichsbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Dennoch muss die Abmahnung ernst genommen und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten verlangen oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.