Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung des Albums "Damage" (Jimmy Eat World)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, das Musikalbum „Damage“ der Band Jimmy Eat World illegal über eine sogenannte Internet-Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Der Betrag setzt sich aus 506,00 EUR für die Rechtsanwaltskosten und 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Grundsätzlich raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die geforderte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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