Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden erneut im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Musikstücks im Internet.
Die Sony Music Entertainment Germany GmbH wirft dem Anschlussinhaber vor, den Musiktitel „The Night Before“ der Künstlergruppe Hooverphonic unerlaubt über eine sogenannte Internet-Tauschbörse vervielfältigt zu haben. Zwecks einer außergerichtlichen Streitbeilegung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine beigelegte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschrieben zurückzusenden sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu überweisen. Des Weiteren enthält das Schreiben einen Überweisungsträger, einen Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie den Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers.
Die Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollte stets ernst genommen werden. Bei einem Fristversäumnis muss der Betroffene mit höheren Kosten oder gar einer einstweiligen Verfügung rechnen.
Dennoch raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Auch die verlangte pauschale Vergleichssumme sollte nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.