Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit im Auftrag der Universum Film GmbH Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.
Abgemahnt wird der illegale Download des Films „Drive“, aus dem Jahre 2011 mit Ryan Gosling in der Hauptrolle.
Waldorf Frommer ist die größte deutsche Kanzlei, die Urheberrechtsverletzungen in Filesharing – Netzwerken verfolgt.
Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00 EUR, der sich aus Schadensersatz in Höhe von 450,00 und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 506,00 EUR zusammensetzt. Die in dem Schreiben gesetzte Frist zur Unterlassungserklärung sollte unbedingt eingehalten und das Schreiben nicht ignoriert werden.
Gleichwohl wird dringend davon abgeraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da sie als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und zudem ungünstige Formulierungen enthält.
Der geforderte Betrag sollte nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen ganz oder teilweise abgewehrt werden.
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