Derzeit verschickt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller im Auftrag der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD Abmahnungen wegen der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in einer Internet-Tauschbörse.
Im uns vorliegenden Fall wird konkret die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Filmes „Heatwave Entertainment – Nasty Sleazy Amateurs #3“ abgemahnt. Der Adressat des Abmahnschreibens wird dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 EUR zu zahlen. Das Schreiben beinhaltet eine vorgefertigte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.
Wir raten dringend davon ab, die beigelegte Erklärung zu unterzeichnen, weil sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Überdies sollte die geforderte Summe nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. In der Regel können die Forderungen mit Hilfe anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.