Negele, Zimmel, Greuter, Beller

 

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing in sog. Internettauschbörsen

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg versendet Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke. Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller werfen den Adressaten ihrer Abmahnung vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.

Das Schreiben

Die Abmahnung umfasst 4 Seiten sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Abmahnung Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller Filesharing

Beispiel Abmahnung Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller

 

Die Forderungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags.

Wie soll ich mich verhalten?

Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.

 

Unsere Erfahrung

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.

 

Die Rechteinhaber

Die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnen unter anderem im Auftrag von folgenden Unternehmen ab:

*8-Films

*Adult Video Films

*Atomic Films, Inhaber Martin Beck

*Baron Film-Produktion GbR

*BB Video GmbH

*Beate Uhse Licensing B. V.

*Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH

*Cazzo Film GmbH & Co. KG

*Cult Movie Entertainment GmbH

*Cybernetto Handels GmbH

*DBM Videovertrieb GmbH

*Donau-Film e. K.

*Epix Media AG

*Falcom Investment AG

*Falk Lux Media

*Filmconfect AG

*Fraserside Holdings Ltd.

*Gang-Bang-Party.de

*GMV GmbH & Co. KG

*Golden Eve (International) Ltd.

*Herrn Daniel Schirm

*Hustler Europe GmbH

*Ino Handel und Vertriebs GmbH

*Inside Media Distribution Ltd.

*International Media Company BV

*KT-DVD & Videoproduction

*LFP Video Group

*luxure Filmproduktion

*Manfred Zeh GmbH

*Media & More GmbH & Co. KG

*MIG Film GmbH

*MIF Film GmbH

*M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD

*Morefilms GmbH

*Morphicon Limited

*Multimediapar S.A., Dr. Camacho Duré

*Muschi Movie INO GmbH

*Neue Donaufilm e.K.

*Nordic Adult Entertainment

*Off-Limits Media GmbH

*Orion Versand GmbH & Co. KG

*Pleasure Verlagsgesellschaft mbH

*Projekt54 Mediatainment GmbH & Co. KG

*Savoy Film GmbH

*Scandinavian Entertainment

*SG Video Produktion

*Sweet Pictures, Inh. Dennis Colsters

*Thomas Buresch e.K.

*Tino Media

*Udo Körbel

*Video Art Holland b.v.

*Video-Aktuell Betriebs GmbH

*Vivthomas.com-video

*Wurstfilm GmbH

*Xplor Media Group Inc.

*Z-Faktor Medien