Waldorf Frommer: Abmahnung wg. illegaler öffentlichen Zugänglichmachung von "Only God Forgives"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Erneut versenden die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Tiberius Film GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks.

Im uns vorliegenden Fall wird dem Adressaten des Abmahnschreibens vorgeworfen, den Film „Only God Forgives“ über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk unerlaubt vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern den Abgemahnten dazu auf, eine Geldsumme in Höhe von 815,00 EUR zu bezahlen sowie eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, der Ermittlungsdatensatz und ein Beschluss des Landgerichts München beigelegt.

Prinzipiell raten wir davon ab die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch der verlangte Geldbetrag sollte nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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