Die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt & Lenz versendet derzeit im Auftrag des Herrn Anis Mohamed Ferchichi Abmahnungen wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen. Anlass des Schreibens, so die Kanzlei Bindhardt & Lenz, sei eine über den Internetanschluss des Adressaten begangene Urheberrechtsverletzung in einer Tauschbörse. Verfolgt werden Rechtsverletzungen in sog. Filesharing- bzw. P2P-Netzwerken, wie beispielsweise BitTorrent.
Die Kanzlei Bindhardt & Lenz wirft dem Empfänger des Schreibens vor, rechtlich für die über seinen Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich zu sein. In dem Angebot eines urheberrechtlichen geschützten Werkes in einer Tauschbörse liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung nach § 19a UrhG. Neben dem Unterlassungsanspruch werden gegen den Adressaten des Schreibens Ansprüche auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz (Rechtsverfolgungskosten) geltend gemacht. Der Anschlussinhaber wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sowie Aufwendungsersatz und Schadensersatz zu leisten.
Dem Abmahnschreiben beigefügt ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, die nicht unterzeichnet werden sollte, da sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und aus Sicht des Abgemahnten ungünstige Formulierungen enthält.
Außerdem sollte der geforderte Betrag nicht vorschnell ohne anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und genannten Fristen nicht versäumt werden.
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