Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte

Abmahnung wegen Urherberrechtsverletzung durch Filesharing in sog. Internettauschbörsen

Die Kanzlei Bindhardt & Lenz versendet Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Tonaufnahmen. Die Rechtsanwälte Bindhardt & Lenz werfen den Adressaten ihrer Abmahnung vor, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein.

Das Abmahnungsschreiben

Die Abmahnung umfasst in der Regel 4 Seiten. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, eine Vollmacht sowie der Beschluss des Landgerichts am Sitz des Providers sind dem Schreiben als Anlage beigefügt.

Abmahnung Kanzlei Bindhardt & Lenz

Abmahnung Kanzlei Bindhardt & Lenz

Die Forderungen der Kanzlei Bindhardt & Lenz

Die Kanzlei von Dr. Heiner Bindhardt und Mirko Lenz verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von mindestens 700,00 EUR.

Wie soll ich mich verhalten?

Anschlussinhaber, die eine Abmahnung der Kanzlei Bindhardt & Lenz wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht erhalten, sollten in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Die beigefügte Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtsprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Dennoch sollte die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt eingehalten werden.

Unsere Erfahrung

Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Urheberrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen. Wir wissen, wie auf die jeweilige Abmahnung zu reagieren ist und kennen die Praxis der gegnerischen Abmahnanwälte und der Rechteinhaber sehr genau. Gern unterstützen wir Sie mit unserer Erfahrung aus einer Vielzahl von bearbeiteten Fällen.

 

 

Aktuelle Fälle

Die Rechteinhaber

Bindhardt und Lenz, früher Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte mahnen im Auftrag von folgenden Urhebern ab:

  • Selfmade Records
  • Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername „Bushido“
  • Culcha Candela (Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek)
  • Ersguterjunge GmbH
  • riva Verlag