Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights versendet erneut im Auftrag der Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme in einer Internet-Tauschbörse.
Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks „Somma im Kiez“ der Künstlergruppe Culcha Candela. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei WeSaveYourCopyrights aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung sowie ein Auszug aus dem Ermittlungsdatensatz beigefügt.
Wir raten prinzipiell davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Des Weiteren sollte der geforderte pauschale Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR nicht unüberlegt gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.