Die KanzleiU + C Rechtsanwälte versendet wieder im Auftrag der FDUDM2 GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Internet-Tauschbörse.
Die Abmahnung betrifft die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Films „Gebt alles“. Die U + C Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 650,00 EUR zu überweisen. Dem Abmahnschreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.
Wir raten prinzipiell davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Zudem sollte der geforderte Pauschalbetrag nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meistens können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.