Aktuell versendet die Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Auftrag der FDUDM2 GmbH eine Abmahnung wegen der illegalen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.
Konkret abgemahnt wir im uns vorliegenden Fall die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachnung des Films „Casting Couch Confessions“. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den Anwälten der Kanzlei U + C Rechtsanwälte aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 650,00 EUR zu bezahlen. Diesbezüglich wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.
Prinzipiell ist es zu empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Ferner sollte die geforderte Geldsumme nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.