Der Anspruch auf Schadensersatz bei Filesharing verjährt nach überwiegender Meinung nach 3 Jahren. Zudem gebe es keinen Restschadensersatzanspruch. Das LG Frankfurt sieht das anders und meint, dass ein Restschadensersatzanspruch besteht …
Der Anspruch auf Schadensersatz bei Filesharing verjährt nach überwiegender Meinung nach 3 Jahren. Zudem gebe es keinen Restschadensersatzanspruch. Das LG Frankfurt sieht das anders und meint, dass ein Restschadensersatzanspruch besteht …