Die Hamburger Kanzlei rka – Reichelt, Klute, Aßmann – Rechtsanwälte versendet erneut im Auftrag der Koch Media GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verwertung eines urheberrechtlich geschützten PC-Spiels.
Die Abmahnung betrifft die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Computerspiels „Dead Island Riptide“ in einem sogenannten P2P-Netzwerk. Die Anwälte der Kanzlei rka Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.500,00 EUR zu bezahlen. Das Schreiben beinhaltet eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.
Generell raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält. Auch könnte eine Unterschrift dieser Unterlassungserklärung vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.
Des Weiteren sollte die geforderte, vermutlich überhöhte, Vergleichssumme nicht übereilt, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.
Grundsätzlich sollte die Abmahnung ernst genommen werden. Bei fruchtlosem Fristablauf droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung, der weitere Kosten entstehen lässt.
Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“