Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet erneut für die DigiRights Administration GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks im Internet.
Konkret abgemahnt wird die unerlaubte Verbreitung des Musikstücks „We Are Young“ der Musikgruppe Le Kid über ein sogenanntes Peer-to-Peer-Netzwerk. Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert den Anschlussinhaber zwecks einer außergerichtlichen Einigung auf, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 750,00 EUR zu überweisen. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist dem Abmahnschreiben beigefügt.
Eine Abmahnung sollte unbedingt ernst genommen und die Frist eingehalten werden. Wird zu spät oder nicht gehandelt, drohen höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung.
Dennoch sollte die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht voreilig unterschrieben werden, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Auch die geforderte Pauschale sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.