Aktuell versendet Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Firma Daedalic Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels in einer Internet-Tauschbörse.
Konkret abgemahnt wird die unberechtigte Vervielfältigung des Computerspiels „Harveys Neue Augen“. Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und zurückzusenden. Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Abgemahnte, das Computerspiel nicht mehr zu verbreiten. Außerdem soll der Abgemahnte eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1500,00 EUR zahlen. Dem Schreiben ist eine vom Rechtsanwalt vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.
Generell raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Außerdem sollte der geforderte Pauschalbetrag nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.