Die Rechtsanwaltskanzlei NIMROD verschickt derzeit im Auftrag der Astragon Software GmbH Abmahnungen wegen der angeblich rechtswidrigen Öffentlichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einer Internet-Tauschbörse.
Konkret abgemahnt wird der Adressat des uns vorliegenden Abmahnschreibens, weil er das Computerspiel „Bus Simulator 2012“ in einem P2P-Netzwerk heruntergeladen und für andere Nutzer des Netzwerks öffentlich zur Verfügung gestellt haben soll.
Daher werden gegen den Abgemahnten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend gemacht. Dafür soll eine dem Schreiben beigelegte vorgefertigte Unterlassungserklärung unterzeichnet und zur Abgeltung aller Ansprüche der Astragon Software GmbH ein pauschaler Vergleichsbetrags in Höhe von 850,00 EUR gezahlt werden.
Wir raten eindringlich davon ab, die beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie ungünstige Formulierungen enthält und daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Auch sollte der geforderte Vergleichsbetrag auf keinen Fall ohne Beratung durch einen Anwalt überwiesen werden. Oftmals können die Forderungen mit Hilfe eines Anwalts nämlich ganz oder zumindest teilweise abgewehrt werden.