rka Rechtsanwälte: Abmahnung wegen illegaler Vervielfältigung des Computerspiels "Sleeping Dogs"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Wieder einmal versendet die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei rka – Reichelt, Klute, Aßmann Rechtsanwälte im Auftrag der Koch Media GmbH Abmahnungen wegen des illegalen Angebots eines urheberrechtlich geschützten Computerspiels auf einer Filesharing-Plattform. Die Koch Media GmbH sei Inhaberin der exklusiven Vertriebs- und Verbreitungsrechte des streitgegenständlichen Spiels.

Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Computerspiels „Sleeping Dogs“. Die Kanzlei rka Rechtsanwälte fordert die Abgemahnten auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 EUR zu bezahlen. Dem Abmahnschreiben wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Wir raten explizit davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch sollte die verlangte Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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