Die Anwälte der Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versenden im Namen der Universal Music GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Musikalbums im Internet.
Dem Anschlussinhaber wird von der Universal Music GmbH vorgeworfen, das Album „Night Visions“ der Künstlergruppe Imagine Dragons unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rasch Rechtsanwälte fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200,00 EUR zu bezahlen. Zu diesem Zweck beinhaltet das Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.
Prinzipiell raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Auch die geforderte pauschale Vergleichssumme sollte nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Trotzdem sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis können noch höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung auf den Betroffenen zukommen.