Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte: Abmahnung wg. unberechtigter Verwertung von "Passion"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller versenden im Namen der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management LTD eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Verwertung eines geschützten Werkes im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den Erotikfilm „Passion“ illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 900,00 EUR zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.

Die Abmahnung sollte sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

Dennoch raten wir dringend davon ab die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Zudem sollte die verlangte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“