Die Kanzlei FAREDS versendet erneut im Auftrag von Jens Kindervater und Frank Bülles eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verbreitung eines Musikstücks in einer Internet-Tauschbörse.
Abgemahnt wird die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Musikstücks „Antiheroes“ des DJ-Duos Michael Mind. Inhaber der Nutzungsrechte seien Kindervater und Bülles. Das streitgegenständliche Stück stamme aus dem sogenannten Top 100 Chartcontainer. Die Kanzlei FAREDS fordert den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu zahlen. Das Schreiben enthält bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung.
Wir raten eindringlich davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten beinhaltet und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Außerdem sollte die geforderte Vergleichssumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Analyse überwiesen werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.