Die Kanzlei Denecke, von Haxthausen & Partner aus Berlin versendet derzeit im Auftrag der Firma DigiRights Administration GmbH massenweise Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.
Abgemahnt wird der illegale Download der Tonaufnahme „“Michel Telo – Ai Se Eu Te Pego“.
In dem fünfseitigen Abmahnschreiben wird dem Adressaten vorgeworfen, für die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Materials rechtlich verantwortlich zu sein. Dem Schreiben beigefügt ist der Entwurf einer Unterlassungserklärung sowie der Beschluss Landgerichts am Sitz des Providers, durch das dem Provider die Herausgabe der Adressdaten gestattet wird.
Die Abmahnung enthält eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 450,00 EUR.
Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie als Schuldeingeständnis gewertet wird und ungünstige Formulierungen enthält.
Auch sollte die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“