Die Kanzlei Bindhardt und Lenz (früher Bindhardt, Fiedler, Zerbe) versendet derzeit im Auftrag von Anis Mohamed Ferchichi (Künstlername: Bushido) eine Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.
Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel von Kay One (feat. Mario Winans) „I Need A Girl Part 3“.
Der Titel wird als Bestandteil einer Containerdateien wie „German Top 100 Single Charts“ oder „The Dome“.
Die Kanzlei Bindhard Fiedler Zerbe behauptet in ihrem Schreiben, dass Bushido Inhaber der Rechte als Tonträgerhersteller an dem Titel ist. Bushido sei darüber hinaus Inhaber weiterer Rechte an Musikwerk, auf deren Charakter das Schreiben jedoch nicht eingeht.
Die Rechtsanwälte fordern die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 400,00 EUR sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Wir raten davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, weil sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann und in Ziffer 2.) zudem ein Schuldanerkenntnis bzgl. des Vergleichsbetrags enthält.
Die geforderte Summe sollte nicht ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.
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