Die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte beschäftigt sich derzeit mit Urheberrechtsverletzungen des Albums „My Cassette Player“ der Künstlerin Lena im Auftrag der Universal Music GmbH.
Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“
Das Debütalbum der Grand-Prix-Gewinnerin Lena Meyer-Landrut wird über Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie Torrent zum illegalen Download bereit gestellt. Torrent-User, die dieses Album herunterladen, begehen eine Urheberrechtsverletzung nach § 19a UrhG, weil sie durch ihren Download gleichzeitig auch anderen Mitgliedern das Album zur Verfügung stellen und sich damit der öffentlichen Zugänglichmachung eines lizensierten und geschützten Produkts schuldig machen.
Der Abmahnung, die die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet, liegt eine Unterlassungserklärung und eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 1.200 € bei. Wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschrieben zurücksenden, wird das vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet und es droht ihnen zusätzlich zur Zahlungsaufforderung eine immense Vertragsstrafe.
Daher rät unsere Anwaltskanzlei, die Abmahnung unbedingt ernst zu nehmen und die angegebenen Fristen einzuhalten. Häufig bestehen gute Chancen, die Forderungen insgesamt abzuwehren. Die Unterlassungserklärung sollte unbedingt modifiziert, d.h. insbesondere ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben, das inkriminierte Verhalten sollte konkret benannt und gemäß dem Hamburger Brauch modifiziert werden.
Sollten Sie rechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich gern für ein kostenloses Beratungsgespräch an uns.