Wirtschaftsrecht

Zum Wirtschaftsrecht zählt sowohl das Wirtschaftszivilrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht als auch das Wirtschaftsstrafrecht. Das Wirtschaftsprivatrecht bestimmt die Regeln des Güter- und Leistungstausches auf dem Markt zwischen Produzenten, Händlern und Konsumenten einerseits und unter Unternehmen andererseits. Neben diese Regelungen treten die Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes (Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht, u.a.).

Das Wirtschaftsrecht stellt die Verbindung zwischen der Rechtswissenschaft und der Betriebswirtschaftslehre dar.