Wettbewerbsrecht FAQ – Wie läuft ein wettbewerbsrechtliches Verfahren ab?

 

Am Anfang steht eine wettbewerbswidrige Handlung, die zur Kenntnis genommen wurde. Der Verletzte fordert den Verletzer mittels einer Abmahnung zur Unterlassung der Verletzungshandlung und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung auf. Denn nur diese Erklärung räumt die Gefahr einer Wiederholung aus. In der Erklärung verpflichtet sich der Verletzer üblicherweise zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er gegen die Unterlassungserklärung verstößt. Durch die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung kommt es zwischen dem Verletzer und dem Verletzten zu einem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, dem Folge zu leisten ist.

Wird hingegen keine Unterlassungserklärung abgegeben, kann innerhalb von vier von sechs Wochen ab Kenntnis des Rechtsverstoßes wegen Dringlichkeit der Erlass einer einstweiligen Verfügung beim zuständigen Gericht beantragt werden. So kann nur der Unterlassungsanspruch vorläufig durchgesetzt werden. Ein Auskunfts- oder Schadensersatzanspruch bedarf eines Klageverfahrens. Im Erfolgsfall erlässt das Gericht einen Beschluss, der dem Verletzer zugestellt werden muss und ihm das Unterlassen seiner wettbewerbswidrigen Handlung auferlegt.

Nach Zustellung des Beschlusses wird der Verletzer aufgefordert die vom Gericht getroffene Regelung anzuerkennen. Tut er dies nicht, kann der Unterlassungsanspruch und weitergehende Ansprüche im Klageverfahren durchgesetzt werden.