Neben dem Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Verhaltens, können Auskunfts- und Schadensersatzansprüche in Betracht kommen. Desweiten können im Einzelfall Beseitigungs-, Bereicherungs-, Gewinnabschöpfungs,- Rechnungslegungsansprüche oder Ansprüche auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bestehen.