Das Wort Wettbewerb ist eine seit langem eingebürgerte Verdeutschung des Wortes Konkurrenz, das ursprünglich aus dem Französischen kommt. Das Wort bedeutet wortwörtlich, man bewirbt sich mit anderen um die Wette. Jeder Wettbewerber strebt nach demselben Ziel. Aus der Gleichheit des Ziels, das mehrere zu erreichen suchen, ergibt sich zwangsläufig der Wettbewerb. In seiner stärksten Form wird der Wettbewerb zum Kampf der Konkurrenten, in seiner schwächsten Form führt er zur Verständigung der Konkurrenten. Im Wettbewerbsrecht ist nur der Wettbewerb auf wirtschaftlichem Gebiet von Bedeutung.