Die Kanzlei Dr. Bahr versendet derzeit im Auftrag der Quante-Design GmbH & Co. KG Abmahnungen an Händler wegen angeblich begangener Wettbewerbsverstöße.
Die Kanzlei Dr. Bahr macht unter anderem Verstöße gegen die Impressumspflicht gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) geltend.
Die Adressaten werden aufgefordert, die Rechtsverstöße zu unterlassen und zur Ausräumung der sog. Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus werden die Adressaten aufgefordert, angeblich entstandene Rechtsanwaltskosten zu erstatten, die in der vorliegenden Abmahnung mit einem Gegenstandswert in Höhe von 20.000,00 € beziffert werden.
Empfängern einer Abmahnung wegen Wettbewerbsrechtsverstößen wird empfohlen, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält.
In jedem Fall sollte die Abmahnung ernst genommen und genannten Fristen nicht versäumt werden, da andernfalls eine einstweilige Verfügung droht, die mit erheblichen Kosten verbunden sein kann.