Die Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights verschickt im Auftrag von Musikproduzent Matthew Tasa aktuell Abmahnungen wegen der unerlaubten Vervielfältigung zweier Musikstücke in einer Internet-Tauschbörse. Besonders an der Abmahnung ist, dass die Tathandlungen bereits in den Jahren 2009 oder 2010 begangen worden sein sollen.
Konkret abgemahnt wird die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung der Musikstücke „Never Alone“ und „Danced Into The Moonlight“ der Künstlergruppe „Dream Dance Alliance“. Die Empfänger des Abmahnschreibens werden von WeSaveYourCopyrights aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.
Dringend raten wir davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Auch sollte der verlangte pauschale Vergleichsbetrag nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlichem Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.