WeSaveYourCopyrights: Abmahnung wg. unerlaubter Zugänglichmachung von "Ready Or Not" (R.I.O. feat. U-Jean) im Netz

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights versenden aktuell im Namen der Zooland Music GmbH eine Abmahnung wegen der illeg. öffentlichen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Musikstücks im Internet.

Das Kölner Label wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Musikstück „Ready or Not“ des Künstlers R.I.O. (feat. U-Jean) unberechtigt über eine Filesharing-Plattform zum Download angeboten zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyrights bieten einen Vergleich an, um den Streit außergerichtlich beizulegen. Aus diesem Grund fordern sie den Anschlussinhaber auf, eine beigelegte, vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR fristgerecht zu überweisen.

Wurden Sie auch abgemahnt, raten wir dringend davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Sie enthält in der Regel nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten und kann daher vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden.

Auch sollte der verlangte pauschale Vergleichsbetrag nicht voreilig, ohne anwaltliche Beratung gezahlt werden. Die Forderungen können nämlich häufig durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

Indes sollte die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte höhere Kosten fordern und mitunter sogar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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