WeSaveYourCopyrights: Abmahnung wg. unerlaubter Verwertung von "Living In Stereo" der Gruppe R.I.O.

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights versendete erneut im Auftrag der Zooland Music GmbH eine Abmahnung wegen der unerlaubten Verwertung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Im uns vorliegenden Fall wird konkret die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung der Tonaufnahme „Living In Stereo“ der Künstlergruppe R.I.O. abgemahnt. Der Adressat des Abmahnschreibens wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei WeSaveYourCopyrights aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben war eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsschein sowie ein Auszug der Ermittlungsdaten bezüglich des Anschlussinhabers beigefügt.

Prinzipiell raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Außerdem sollte die geforderte Summe nicht übereilt und nicht ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit rechtsanwaltlicher Hillfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

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