Die Rechtsanwälte der Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights versenden im Namen der Zooland Music GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Musik-Samplers im Internet.
Dem Anschlussinhaber wird von der Zooland Music GmbH zur Last gelegt, den Sampler „Bravo Hits Vol. 74“ illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk zur Verfügung gestellt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyrights fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag zu bezahlen. Aus diesem Grund beinhaltet das Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung.
Grundsätzlich raten wir dringend davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Auch der geforderte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Meist können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Dennoch ist es wichtig, dass die Abmahnung ernst genommen und die darin festgelegte Frist eingehalten wird. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können ihm weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.