WeSaveYourCopyrights: Abmahnung wg. öffentlicher Zugänglichmachung des Liedes "LOL" (Stereo Rocker)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights versendet im Auftrag des Songwriters Matthew Tasa eine Abmahnung wegen der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Musikwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Die Abmahnung betrifft die unberechtigte Vervielfältigung des Musikstücks „LOL“ des Künstlers Stereo Rocker. Die Rechtsanwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyrights fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und sehr häufig vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet wird.

Zudem ist es ratsam, die geforderte Summe nicht ohne eine anwaltliche Prüfung zu zahlen, denn oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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