WeSaveYourCopyrights: Abmahnung wg. illegaler öffentlicher Zugänglichmachung von "Shine On" (R.I.O)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights versenden im Namen der Songwriter Yann Pfeifer, Manuel Reuter und Andreas Ballinas-Olsson eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Musikstücks im Internet.

Die Songwriter werfen dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, das Musikstück „Shine On“ des Künstlers R.I.O unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyrights bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Anschlussinhaber dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung beigelegt.

Wir raten dringend davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für sen Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der verlangte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

Trotzdem muss die Abmahnung ernst genommen und die gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Handelt der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte noch höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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