Die Rechtsanwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights versendet im Auftrag von Sebastian Goedecke und Sven Gruhnwald eine Abmahnung wegen der unberechtigten Vervielfältigung eines Musikstücks in einer Internet-Tauschbörse. Wie bei weiteren Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights hier ist auch hier die Besonderheit, dass die vermeintlichen Rechtsverstöße bereits in den Jahren 2009 und 2010 begangen wurden.
Die Abmahnung betrifft die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Musikwerks „Never Talk Again“ der Künstler Rocco & Bass-T. Die Anwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyrights fordern den Adressaten des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 EUR zu überweisen.Das Schreiben enthält eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung.
Generell raten wir davon ab, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Zudem sollte die geforderte Geldsumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewendet werden.