Walfdorf Frommer: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung des Albums "Random Access Memories" (Daft Punk)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung einer urheberrechtlich geschützten Tonaufnahme im Internet.

Dem Anschlussinhaber wird von der Sony Music Entertainment GmbH vorgeworfen, das Musikalbum „Random Access Memories“ der Künstlergruppe Daft Punk illegal über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Die Anwälte von Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Klärung der Angelegenheit an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 1028,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Prinzipiell raten wir davon ab die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Auch der geforderte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Trotzdem sollte die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin festgelegte Frist unbedingt eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können weitaus höhere Kosten oder gar eine einstweilige Verfügung drohen.

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