Waldorf Frommer: Unerlaubte Vervielfältigung von "Das Bourne Vermächtnis" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks.

Die Abmahnung betrifft die illegale öffentliche Zugänglichmachung des Films „Das Bourne Vermächtnis“ in einem sogenannten Filesharing-Netzwerk. Der Anschlussinhaber wird von den Rechtsanwälten der Kanzlei Waldorf Frommer dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsverfolgungskosten und dem Schadensersatz zusammen. Dem Abmahnschreiben wurde eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München, ein Überweisungsträger sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Wir empfehlen prinzipiell, die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Außerdem sollte die geforderte Pauschale nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewendet werden.

Die Abmahnung sollte stets ernst genommen und die Frist eingehalten werden. Bei fruchtlosem Verstreichen der Frist muss sonst mit höheren Kosten oder einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden.

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