Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet erneut im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.
Konkret abgemahnt wird die unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung des Films „Der Hobbit: Eine unerwartete Reise“. Waldorf Frommer fordert den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt 956,00 EUR zu bezahlen. Der Betrag setzt sich aus Rechtsanwaltsgebühren und einem Schadensersatzbetrag zusammen. Dem Schreiben ist eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt sowie ein Beschluss des Landgerichts München, ein Überweisungsträger und ein Ermittlungsdatensatz.
Es ist eindringlich davon abzuraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Des Weiteren sollte die geforderte Summe nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Prüfung überwiesen werden. Meist können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.