Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Aktuell versenden die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Vervielfältigung eines Musikalbums im Internet.
Konkret abgemahnt wird die illegale öffentliche Zurverfügungstellung des Albums „Mechanical Bull (Deluxe Edition)“ der Künstlergruppe Kings of Leon. Die Rechtsanwälte fordern den Abgemahnten dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie eine Schadensersatzsumme zu bezahlen. Aus diesem Grund wurde dem Schreiben eine bereits vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.
Generell raten wir davon ab, die im Abmahnschreiben enthaltene Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Auch die verlangte Summe sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützun ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.