Waldorf Frommer mahnt wg. Download von "Rush" (Film) ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Aktuell mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH Nutzer von Online-Tauschbörsen ab, die den Film „Rush“ dort angeblich heruntergeladen und dadurch illegal verbreitet haben. Da der Film von der Universum Film GmbH produziert wurde und daher urheberrechtlich geschützt ist, wurde mit dem Bereitstellung des Filmes in einer Tauschbörse eine Urheberrechtsverletzungen begangen.

Daher machen die Anwälte Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz für die Universum Film GmbH geltend. Sie verlangen, dass die Empfänger der Abmahnschreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben und zur außergerichtlichen Beilegung der Angelegenheit eine Gesamtsumme von 815,00 EUR zahlen. Diese setzt sich aus 600,00 EUR Schadensersatz und 215,00 EUR Aufwendungsersatz zusammen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung in gleicher oder ähnlicher Angelegenheit erhalten haben, empfehlen wir, den Forderungen nicht voreilig nachzukommen. Sie sollten die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall ohne den Rat eines Anwaltes unterzeichnen, da solche Erklärungen in der Regel zum Nachteil der Abgemahnten geschrieben sind und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden können.

Zudem sollten Sie den verlangten Geldbetrag nicht sofort überweisen, sondern einen Anwalt konsultieren. Der kann die Forderungen häufig ganz oder wenigstens zum Teil abwehren. Die gesetzten Fristen sollten Sie jedoch unbedingt einhalten, da sonst neue Forderungen und höhere Kosten auf Sie zukommen können.

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