Waldorf Frommer mahnt unberechtigte Nutzung von Bildmaterial ab

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Recht, Urheberrecht

Die Kanzlei  Waldorf Frommer versendet im Auftrag des Fotografen Alfred Molon aktuell Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung seines Bildmaterials.

Alfred Molon sei ein renommierter, international tätiger Fotograf. Er sei Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an den abgemahnten Bildern. Sein Bildmaterial wurde angeblich von dem Abgemahnten unerlaubt auf Internetseiten verwendet. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Adressaten der Abmahnung auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie über die Dauer der unberechtigten Bildnutzung zu informieren. Dazu wurde dem Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt. Auf Basis der erteilten Auskünfte zum Umfang der Nutzung werde anschließend in einem weiteren Schreiben Schadensersatz geltend gemacht.

Es wird dringend empfohlen, die beigelegte Unterlassungserklärung nicht ohne eine anwaltliche Überprüfung zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Oftmals können die Forderungen zudem durch anwaltliche Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.