Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet zurzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH eine Abmahnung wegen der illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Kinofilms in einer Online-Tauschbörse.
Im vorliegenden Fall wird die unerlaubte öffentliche Verbreitung des aktuellen Kinofilmes „Wolverine – Der Weg des Kriegers“, dessen ausschließliche Verwertungsrechte die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH innehaben soll, abgemahnt. Waldorf Frommer macht daher im Namen des Unternehmens Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend und fordert den Empfänger des Schreibens auf, zum Zweck einer außergerichtlichen Einigung eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 1.028,00 EUR zu zahlen. Die Summe setzt sich aus einem Schadensersatz in Höhe von 450,00 EUR und Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 578,00 EUR zusammen. Zudem soll der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben, die dem Schreiben vorgefertigt beigelegt wurde.
Wir raten dringend davon ab, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da sie nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Außerdem sollte der verlangte Betrag auf keinen Fall übereilt und ohne Beratung durch einen Anwalt überwiesen werden. Denn häufig können die Forderungen durch anwaltlichen Beistand ganz oder teilweise abgewehrt werden.