Waldorf Frommer mahnt illegale Verbreitung von "Heiter bis wolkig" (Film) ab

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich illegalen Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird von den Rechtsanwälten vorgeworfen, den Film „Heiter bis wolkig“ unberechtigt über ein sogenanntes Filesharing-Netzwerk vervielfältigt zu haben. Sie fordern den Abgemahnten dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Geldsumme zu überweisen. Dem Schreiben wurde bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigelegt.

Generell raten wir davon ab, eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

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