Die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wieder Abmahnungen wegen der unberechtigten Verbreitung eines Films im Internet.
Konkret geht es um den Film „The Big Wedding“, dessen ausschließliche Verwertungsrechte die Produktionsgesellschaft inne hat. Dem Empfänger des Abmahnschreibens wird von Waldorf Frommer vorgeworfen, den betreffenden Film unberechtigt über die Internet-Tauschbörse BitTorrent heruntergeladen und beim Download öffentlich verbreitet zu haben. Die Firma ipoque GmbH hat im Auftrag von Waldorf Frommer ermittelt, unter welcher IP-Adress der betreffende Film zum Herunterladen angeboten wurde. Um den zugehörigen Anschlussinhaber ausfindig zu machen, wurde von Waldorf Frommer ein richterliches Gestattungsverfahren durchgeführt. Dem Provider wurde daraufhin vom zuständigen Landesgericht per Gerichtsbeschluss gestattet, seiner Auskunftspflicht über die Identität des Anschlussinhabers nachzukommen.
Da das Angebot eines urheberrechtlich geschützen Werkes zum Download rechtswidrig ist, macht die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft über Waldorf Frommer Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. Um eine außergerichtliche Streitbeilegung zu erreichen, soll ein pauschaler Vergleichsbetrag in Höhe von 1.028 EUR gezahlt und eine vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben werden.
Derlei Erklärungen sollten auf keinen Fall ohne vorherige Konsultation eines Anwaltes unterzeichnet werden, da sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden können. Außerdem sollte die in derartigen Abmahnschreiben geforderte pauschale Vergleichssumme nicht vorschnell gezahlt werden. Meistens können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.