Waldorf Frommer: Illegale Zurverfügungstellung von "The Impossible" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft eine Abmahnung wegen der illegalen Zurverügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks in einer Internet-Tauschbörse.

Abgemahnt wird die unerlaubte Vervielfältigung des Films „The Impossible“. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer fordern den Adressat des Abmahnschreibens auf, eine Unterlassungserklärung unterzeichnet zurückzusenden sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag von insgesamt 956,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München und der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Grundsätzlich raten wir davon ab, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Zudem sollte die geforderte Summe nicht voreilig, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

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