Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Aktuell mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH die angeblich unerlaubte Vervielfältigung eines geschützten Filmwerks im Internet ab.
Abgemahnt wird die vermeintlich illegale öffentliche Zugänglichmachung des Filmes „Ender’s Game“ über eine Internet-Tauschbörse. Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Geldsumme in Höhe von 815,00 EUR zu bezahlen. Aus diesem Grund enthält das Schreiben eine vorgefertigte Unterlassungserklärung, den Ermittlungsdatensatz und einen Beschluss des Landgerichts München.
Generell empfehlen wir, die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Außerdem sollte der geforderte Betrag nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Prüfung bezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise zurückgewiesen werden.