Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unerlaubter Verbreitung von "Gambit – Der Masterplan" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Auftrag der Tele München GmbH + Co Produktionsgesellschaft eine Abmahnung wegen der angeblich unerlaubten Verbreitung eines urheberrechtlich geschützten Films im Internet.

Die Tele München GmbH + Co Produktionsgesellschaft wirft dem Anschlussinhaber vor, das Filmwerk „Gambit – Der Masterplan“ illegal über eine Internet-Tauschbörse zur Verfügung gestellt zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie eine pauschale Vergleichssumme in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Zu diesem Zweck wurde dem Schreiben eine bereits vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Prinzipiell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch der geforderte pauschale Vergleichsbetrag sollte nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Trotzdem ist es wichtig die Abmahnung ernst zu nehmen und die darin gesetzte First unbedingt einzuhalten. Versäumt der Betroffene die festgelegte Frist, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“