Waldorf Frommer: Abmahnung wg. unberechtigter Zurverfügungstellung von "Man Of Steel" (Film)

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht, Urheberrecht

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer versenden im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen der angeblich unberechtigten Zurverfügungstellung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet.

Die Warner Bros. Entertainment GmbH wirft dem Anschlussinhaber vor, den Film „Man Of Steel“ illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer bieten eine außergerichtliche Streitbeilegung an und fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dieser Betrag setzt sich aus 506,00 EUR für Rechtsanwaltskosten und 450,00 EUR für den Schadensersatz zusammen. Dem Schreiben wurde bereits eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigefügt.

Prinzipiell empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.

Auch die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Begutachtung gezahlt werden. Häufig können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.

Dennoch muss die Abmahnung sehr ernst genommen und die darin gesetzte Frist unbedingt eingehalten werden. Reagiert der Betroffene zu spät oder überhaupt nicht, können die Rechtsanwälte weitaus höhere Kosten fordern oder gar eine einstweilige Verfügung vor Gericht beantragen.

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