Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss
Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH eine Abmahnung wegen unberechtigter Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks über das Internet.
Die Constantin Film Verleih GmbH wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, den Film „Texas Chainsaw – The Legend Is Back“ über eine sogenannte Internet-Tauschbörse illegal öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert den Anschlussinhaber auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 956,00 EUR zu bezahlen. Dem Schreiben ist eine vorformulierte Unterlassungserklärung, ein Überweisungsträger, ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts München sowie der Datensatz zur Ermittlung des Anschlussinhabers beigelegt.
Wir raten prinzipiell davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.
Zudem sollte die geforderte Pauschale nicht vorschnell, ohne eine anwaltliche Überprüfung gezahlt werden. Oftmals können die Forderungen durch anwaltliches Zutun ganz oder teilweise abgewehrt werden.
Dennoch sollte eine Abmahnung stets ernst genommen und die gesetzte Frist eingehalten werden. Bei einem Fristversäumnis muss mit höheren Kosten oder mit dem Erlass einer einstweiligen Verfügung gerechnet werden